Kostendämpfungspaket 2
Nationalrat will keine «Netzwerke zur koordinierten Versorgung»
In seiner Botschaft zum zweiten Kostendämpfungspaket (22.062) schlägt der Bundesrat unter anderem die Schaffung eines neuen Leistungserbringers «Netzwerke zur koordinierten Versorgung» vor. Damit möchte er die medizinische Versorgung verbessern und das Kostenwachstum in der Grundversicherung bremsen. Der Ständerat ist dem Vorschlag des Bundesrates in der Sommersession 2024 gefolgt und hat die «Netzwerke» ins Paket 2 aufgenommen. Auf Antrag seiner vorberatenden Kommission hat er zudem beschlossen, solche Netzwerke vom Vertragszwang zwischen Krankenversicherungen und
Leistungserbringern auszunehmen. Um die Attraktivität der «Netzwerke» bei den Versicherten zu erhöhen, soll der Selbstbehalt bei von ihnen erbrachten Leistungen reduziert werden.
Nationalrat lehnt neuen Leistungserbringer ab
Leistungserbringende, Versicherer, Apotheken, Gesundheitsfachpersonen und Konsumentinnen und Konsumenten sind weiterhin unisono der Auffassung, dass ein neuer Leistungserbringer nicht geeignet ist, die Koordination der Versorgung zu verbessern, geschweige denn eine kostendämpfende Wirkung zu erzielen. Er würde im Gegenteil Doppelspurigkeiten erzeugen und der Mengenausweitung Tür und
Tor öffnen. Mit gutem Grund folgte der Nationalrat in der Herbstsession 2023 der Empfehlung dieser Allianz und strich den neuen Leistungserbringer aus dem Gesetzesentwurf. In der vergangenen Wintersession 2024 hat er an seinem Beschluss festgehalten. Das Geschäft geht nun voraussichtlich in der Frühjahrssession 2025 zurück in den Ständerat
Keine zusätzlichen Eingriffe in die Tarifautonomie
Gekippt hat der Nationalrat im Paket 2 ausserdem einen Beschluss der kleinen Kammer, bei der Erarbeitung und Weiterentwicklung der Tarifstrukturen eine explizite Pflicht vorzusehen, die Effizienzgewinne aufgrund technischer Fortschritte einzuarbeiten. Dabei ist heute schon klar geregelt, dass nur Leistungen vergütet werden, die in der geforderten Qualität effizient erbracht werden. Die Kommissionsminderheit, angeführt von FDP-Nationalrätin und H+ Präsidentin Regine Sauter, erinnerte zudem daran, dass das Anliegen bereits anderweitig erfüllt ist: Einerseits durch den Qualitätsartikel im KVG, der nebst stationären auch ambulante Leistungserbringer verpflichtet, Qualitätsvorgaben einzuhalten; andererseits dank der Einreichung des ambulanten Gesamt-Tarifsystems (TARDOC und Pauschalen) durch die Partner der Organisation ambulante Arzttarife OAAT AG am 22. Oktober 2024. Auch die vom Ständerat vorgesehene Festlegung einer Höchstgrenze verrechenbarer Taxpunkte hat
der Nationalrat aus dem Paket 2 gestrichen.
Weitere Massnahmen
Bei den übrigen Aspekten des Pakets 2 bestehen nur noch geringfügige Differenzen. Den vom Ständerat beschlossenen Massnahmen im Bereich der Arzneimittel hat sich die grosse Kammer weitgehend angeschlossen. So hat sie der Einführung von Mengenrabatten für Medikamente mit grossem Marktvolumen ebenso zugestimmt wie der Einführung von vertraulich vereinbarten Preismodellen. Mit Blick auf die vermehrt auftretenden Versorgungsengpässe hatte sich der Nationalrat ursprünglich dafür ausgesprochen, dass Arzneimittel von der periodischen Überprüfung der Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW) ausgenommen werden können, wenn die Versorgung gefährdet ist. Der Ständerat wollte von einer solchen Ausnahme nichts wissen. Stattdessen beschloss er, eine differenzierte Prüfung der WZW-Kriterien zu ermöglichen, wobei der Bundesrat festlegen soll, welche Leistungen auf welche Art und Weise evaluiert werden. Der Nationalrat schloss sich in diesem Punkt dem Ständerat an. Nach Auffassung von H+ ist die Conditio sine qua non für die Umsetzung der neuen Regelung, dass eine Bestimmung mit einer Operationalisierung der WZW-Kriterien eingeführt
wird. Denn nur so wird gewährleistet, dass diese Kriterien von allen gleich angewandt werden. Einig sind sich die beiden Räte sodann in dem Punkt, dass Präventions- und Beratungsleistungen von Apotheken auch ohne ärztliche Anordnung von der OKP übernommen werden. Auch dürfen Hebammen künftig gewisse Leistungen