KVV-Revision

Sind drei Viertel der Spitäler zu teuer?

Mit der KVV-Revision sollen die Vergleiche der Spitalkosten geändert werden, die gemäss Krankenversicherungsgesetz zur Ermittlung der Tarife für stationäre Spitalbehandlungen durchzuführen sind.

Bisher hat sich in der Praxis ein Preisniveau etabliert, mit dem etwa die Hälfte der Spitäler seine Kosten decken konnte.

Mit seinem Verordnungs-Eingriff will der Bundesrat das Effizienzmass neu verbindlich auf das 25. Perzentil absenken: Das bedeutet, dass 75 Prozent der Spitäler ihre Dienstleistungen zu einem zu hohen Preis erbringen und sich mit Kürzungen konfrontiert sähen. Resultat wäre, dass mit den resultierenden Tarifen nur 25 Prozent der Spitäler ihre Kosten decken könnten, 75 Prozent der Spitäler würden Verluste erleiden.

Riesiges Loch in der Spitalfinanzierung

Dieser massive Tarifeingriff erfolgt vor dem Hintergrund, dass die nachhaltige Finanzierung der Schweizer Gesundheitsversorgung schon heute nicht sichergestellt ist: Eine grosse Mehrheit der Spitäler erreicht ihre für die langfristigen Zukunftssicherung notwendigen Ertragsmargen seit Jahren nicht. 2018 erreichten gemäss PWC gerade mal 7 Spitäler eine EBITDAR-Marge von über 10 Prozent. Im Vorjahr waren es noch 9 Spitäler. Während 2017 noch 17 Spitäler 8 Prozent Marge und mehr erzielten, waren es 2018 Jahr nur noch 15 Spitäler.

Eine Inkraftsetzung dieser Verordnungsänderungen reisst nun ein noch viel grösseres Loch: Es würden pro Jahr insgesamt bis zu CHF 1.2 Mia. in der Spitalfinanzierung fehlen. Wer diese Unterdeckung finanzieren soll, ist offen. Naheliegend ist, dass Kantone und Gemeinden mit GWL und anderen Subventionen einspringen müssten, wenn infolge Schliessungen keine Unterversorgung resultieren soll. Die unterschiedliche Höhe der je Kanton ausgeschütteten GWL stellt notabene heute das grösste wettbewerbsverzerrende Hemmnis im aktuellen Spitalfinanzierungssystem dar.

Spitalschliessungen schwächen flächendeckende Gesundheitsversorgung

Die Folgen der KVV-Revision liegen somit auf der Hand: Ohne Subventionen der bis zu 120 Spitäler, die gemäss H+ vom ökonomischen Scheitern und damit von der Schliessung bedroht sind, wird die Qualität der Gesundheitsversorgung je nach Finanzstärke der Regionen nach dieser KVV-Anpassung sehr unterschiedlich sein.

Der Lösungsvorschlag von Zukunft Spitallandschaft:

Ein Ausscheiden ineffizienter Leistungserbringer ist erwünscht, jedoch keine Auszehrung von Spitälern, welche die Hauptlast der Versorgungssicherheit tragen und damit zur medizinischen Grundversorgung der Bevölkerung beitragen.

Im Sinn von Art. 49 Abs. 1 KVG soll der Effizienzmassstab auf die Leistungen eines durchschnittlichen Spitals mit durchschnittlichen Leistungen ausgerichtet sein.

So hat sich bisher ein Benchmarking-Massstab um das 40. bis 50. Perzentil, gewichtet nach Anzahl Fällen oder Casemix, etabliert. Dieser wurde vom Bundesverwaltungsgericht bisher stets unterstützt.

Aktuelle Entwicklung

Im Herbst 20 hat das Departement des Innern EDI anlässlich eines Spitzentreffens konzediert, dass der Vorschlag Probleme mit sich bringt und um Alternativvorschläge durch die Experten gebeten. Diese werden im Moment erarbeitet und mit den Experten des Departementes diskutiert.

[Stand: 05. März 2021]